Allgemeine Info
Neue Prüfungsordnung ab 1. Januar 2020
Die traurige Realität ist: Die Schwimmfähigkeit der heranwachsenden Generation ist zurückgegangen. Aus diesem Grund hat sich die DLRG dafür entschieden, das Thema
<< sicher Schwimmen können >>
in den Mittelpunkt der neu gefassten Prüfungsordnung (PO) zu rücken.
Es wird darauf geachtet, dass der Teilnehmer beim Schwimmen in Brustlage erkennbar ins Wasser ausatmet.
Dahinter steckt ein Stück weit die Überprüfung, inwieweit wichtige Grundfertigkeiten erlernt worden sind und angewendet werden. Dazu zählen zum Beispiel das Atmen, das Gleiten und das Tauchen (ohne Schwimmbrille). Das bedeutet im Ergebnis, dass das Ausatmen beim Brustschwimmen in das Wasser dann gelingen kann, wenn die Grundfertigkeiten gut ausgebildet und verstanden wurden.
Die Prüfungen der DLRG im Schwimmen und Retten
Sicherheit, Gesundheit und Freude sind die drei wichtigsten Merkmale des Schwimmenkönnens. Wer sicher schwimmt, kann sich sorglos im Wasser tummeln und übt eine der gesündesten Bewegungsarten aus. Herz, Kreislauf und nahezu alle Muskeln werden beim Schwimmen gleichermaßen beansprucht. Verkrampfungen lösen sich, und die Durchblutung wird gefördert.
Schwimmen heißt vor allem aber richtig atmen: langsam, tief und kräftig. Von den Kindertagen an bis hinein in die reiferen Jahre aktiviert das Schwimmen den Körper und hält ihn leistungsfähig.
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